Hertha hat die Wahl! 1


In diesen Tagen erhalten die über 33 500 Mitglieder von Hertha BSC die Einladung zur Mitgliederversammlung, die am 23. Mai 2016 in der Messehalle 18 stattfinden wird. Neben den Berichten des Präsidiums, des Aufsichtsrats, des Ältestenrats sowie der Geschäftsführung und des Beirats der KG steht auch die Wahl des Präsidiums auf der Tagesordnung.

Nach meiner Wahl im Mai 2012 durfte ich nun vier Jahre im Präsidium und dem Beirat arbeiten und kandidiere auf dieser Hauptversammlung erneut. Bevor ich in den kommenden Tagen in einem weiteren Artikel auf die inhaltlichen Schwerpunkte meiner ehrenamtlichen Tätigkeit eingehen werde, möchte ich hier zunächst einige wichtige Informationen zur Wahl zusammentragen, da diese vielleicht nicht jedem Hertha-Mitglied bekannt sind.

 

Was macht das Präsidium von Hertha BSC?

Die Aufgaben des Präsidiums werden in der Satzung von Hertha BSC definiert. Die meisten Aufgaben sind in § 19, Ziffer 8 genannt, den ich hier zitiere.

Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins. Es nimmt insbesondere folgende Aufgaben und Pflichten wahr:

 

a) Es bereitet die Mitgliederversammlungen vor und beruft diese ein.

b) Es entwirft vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres den Haushaltsplan. Hierzu teilen die Abteilungen das von ihnen benötigte Budget mit. Anschließend ist der Entwurf dem Aufsichtsrat zur Bestätigung innerhalb von vier Wochen vorzulegen. Nach Bestätigung durch den Aufsichtsrat beschließt das Präsidium diesen Haushaltsplan. Quartalsweise sind dem Aufsichtsrat die betriebswirtschaftlichen Daten zur Berichterstattung unter Gegenüberstellung zum Haushaltsplan vorzulegen.

c) Es erstellt den Jahresabschluss und legt diesen dem Aufsichtsrat zur Verabschiedung vor.

d) Es nimmt die Beteiligungsrechte des Vereins an den Gesellschaften, an denen der Verein beteiligt ist, wahr.

e) Es hat das ausschließliche Vorschlagsrecht zur Wahl von Mitgliedern des Ältestenrates.

f) Im Übrigen nimmt das Präsidium die ihm in dieser Satzung zugewiesenen Aufgaben wahr.

 

Das Präsidium hat insbesondere entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen die Pflichten des Vereins sorgfältig zu erfüllen, wie z.B. die Buchhaltungs-, Bilanzierungs- und Steuervorschriften. Es erfüllt weiter die Arbeitgeberpflichten im Sinne der arbeits-, steuer- und sozialrechtlichen Bestimmungen.

Zum VHertha-MV-Unterlagen - 3erständnis ist es wichtig zu wissen, dass der Spielbetrieb der Profi-, sowie der U23- und U19-Mannschaften seit 2002 in die Hertha BSC GmbH & Co KGaA ausgelagert ist und somit nicht vom Verein durchgeführt wird. Zur Fußballabteilung des Vereins gehören daher die Jugendmannschaften bis zur U17, sowie die niedrigklassigen Mannschaften (beispielsweise die Ama Zwee) und Seniorenteams. Daneben werden in der Fußballabteilung auch Futsal und neuerdings Beachsoccer gespielt.

Das Präsidium ist für den Haushalt der Abteilungen (Fußball, Boxen, Tischtennis und Kegeln) sowie des Gesamtvereins zuständig. Der Haushaltsplan wird aufgestellt, mit dem Aufsichtsrat abgestimmt und dann beschlossen. Neben der wirtschaftlichen Verantwortung, zu der auch der Jahresabschluss gehört, zählen auch die Neuaufnahme und Streichung von Mitgliedern (letzteres meist aufgrund von Beitragsrückständen) zu den regelmäßigen Aufgaben.

Außer diesen Aufgaben, die direkt im e.V. anfallen, verbirgt sich hinter Buchstabe d) im obigen Zitat ein weiterer interessanter Teil der Präsidiumsarbeit: die Wahrnehmung der Beteiligungsrechte an Tochtergesellschaften. In seiner Funktion als Beirat der Hertha BSC GmbH & Co KGaA nimmt das Präsidium entsprechende Aufgaben wahr, die der Kooperationsvertrag zwischen Verein und KG regelt.

Als Vorstand des Vereins hat das Präsidium von Hertha BSC also vielfältige Aufgaben. Die inhaltliche Arbeit wird stark von den einzelnen Mitgliedern des Präsidiums geprägt. Die Satzung sieht sieben bis neun Mitglieder im Präsidium vor, so dass unterschiedliche Schwerpunkte möglich sind.

Warum sollte ich zur Mitgliederversammlung kommen?

Die Mitgliederversammlung ist der beste Ort, um sich als Mitglied von Hertha BSC zu artikulieren. Die Gremien berichten von ihrer Tätigkeit und im Rahmen der Aussprache zu diesen Berichten besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen oder Anmerkungen zu machen. Auf den Mitgliederversammlungen wird über Anträge aus der Mitgliedschaft entschieden und natürlich werden auch die Gremien gewählt. Da am 23. Mai 2016 die Wahl des Präsidiums ansteht, kannst du dort für deine Favoriten abstimmen.

Was muss ich zur Mitgliederversammlung mitbringen?

Am Einlass muss jedes Mitglied den aktuellen Mitgliedsausweis sowie ein Lichtbilddokument vorlegen, also beispielsweise Personalausweis, Reisepass oder Führerschein.

Bitte beachtet, dass Mitglieder, die eine Dauerkarte besitzen, seit dieser Saison keinen gesonderten Mitgliedsausweis mehr erhalten, da diese Funktion in die Dauerkarte integriert wurde. Prüft also genau, ob ihr einen expliziten Mitgliedsausweis besitzt oder dieser auf eurer Dauerkarte integriert ist!

Wie läuft die Wahl des Präsidiums ab?

Zuerst wird über den Präsidenten und den Vizepräsidenten einzeln abgestimmt. Da für beide Positionen in diesem Jahr nur die aktuellen Amtsinhaber kandidieren, kann hier mit „ja“ oder „nein“ gestimmt werden. Um gewählt zu werden, müssen die Kandidaten die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten. Sollte dies nicht gelingen würde ein weiterer Wahlgang folgen.

Da für die bis zu sieben weiteren Positionen im Präsidium zehn Personen kandidieren, wird der erste Wahlgang als Listenwahl erfolgen. Das bedeutet, jedes stimmberechtigte Mitglied auf der Versammlung kann bis zu sieben Kandidaten auf der Liste ankreuzen. Es ist auch möglich, weniger Kreuze zu machen. Mehr als sieben Kreuze führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Ebenso ist es nicht möglich, einem Kandidaten mehr als eine Stimme zu geben.

Zur Wahl ins Präsidium ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Falls im ersten Wahlgang mehr als sieben Kandidaten diese Mehrheit erreichen, sind diejenigen gewählt, die die meisten Stimmen erhalten haben.

 

Es folgt ein zweiter Wahlgang, wenn im ersten noch nicht sieben Kandidaten die notwendige Mehrheit erhalten haben. In diesem Durchlauf wird über die Kandidaten, die noch nicht gewählt sind, einzeln abgestimmt. Wer im zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, zieht ebenfalls ins Präsidium ein.

Für den Fall, dass in diesem Verfahren weniger als fünf weitere Kandidaten ins Präsidium gewählt werden, müsste eine weitere Mitgliederversammlung einberufen werden, da das Präsidium satzungsgemäß aus mindestens sieben Personen bestehen muss.

Wer steht zur Wahl?

Das bisherige Präsidium tritt vollständig wieder zur Wahl an. Werner Gegenbauer kandidiert für das Amt des Präsidenten, Thorsten Manske als Vizepräsident. Die weiteren Präsidiumsmitglieder sind Renate Döhmer, Michael Ottow, Ingmar Pering, Norbert Sauer, Christian Wolter und ich selbst.

Hertha-MV-Unterlagen - 2Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat vier weitere Kandidaten zur Wahl zugelassen: Fabian Drescher, der bislang im Vereinsgericht tätig war, Oliver Dunk, Journalist und Unternehmer (u.a. Radio B2), der Rechtsanwalt Bert Handschumacher, sowie der Anwalt und Berater einiger Fußballprofis Jörg Neubauer.

UPDATE: Die meisten Kandidaten könnt ihram Sonntag, den 8.5.16, bei der Vorstellungsrunde des FKO kennenlernen.

Jetzt seid ihr dran!

Merkt euch den Termin der Mitgliederversammlung vor und kommt hin. Wer noch weitere Fragen hat, kann sich gern bei mir melden.


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